Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Bis wann müssen wir uns entscheiden?

Nach Eingehen einer Anfrage für einen bestimmten Termin übermitteln wir Details zu Leistungsumfang
und Preisen. Nach positiver Rückmeldung markieren wir das Wunschdatum als „angefragt“ und
vereinbaren einen Besichtigungstermin innerhalb von zwei Wochen.

Bei aufrechtem Interesse nach der Besichtigung markieren wir den Termin kostenlos und unverbindlich
für eine Woche als „reserviert“. Sollte eine Woche für die Entscheidungsfindung nicht ausreichen,
verlängern wir den Status „reserviert“ gerne für maximal weitere drei Wochen ab Besichtigung. Dafür berechnen
wir jedoch eine Gebühr von € 60,00. Diese wird im Falle einer Buchung innerhalb dieser Frist natürlich gutgeschrieben.

Im Falle einer Zusage füllen die Interessenten unser Online-DSGVO-Formular aus und wir übermitteln
den Entwurf einer Nutzungsvereinbarung. Nachdem wir die Nutzungsvereinbarung gegengezeichnet
zurückbekommen haben setzen wir den Termin auf „vergeben“

Wer kümmert sich um Standesamt, Pfarrer, Trauredner etc.?

Euer standesamtlicher Trauungstermin ist von euch selbst zu organisieren, das örtlich zuständige Standesamt ist Hohenruppersdorf.
Also bitte nicht vergessen, den Wunschtermin anzufragen und zu reservieren!
Die Kosten dafür sind nicht in unserem Preis enthalten! Dasselbe gilt natürlich auch für Pfarrer oder Trauredner.

Können wir zur Trauung und Agape zusätzlich Leute einladen?

Natürlich ist es kein Problem, wenn die bei der Trauung bzw. Agape anwesende Gesellschaft dann später bei der Tafel nicht vollzählig dabei ist. Wenn dafür mehr als 100 Gäste eingeladen werden, bieten die benachbarten Wiesen und unser mobiler Rosenbogen eine gute Möglichkeit für Trauung und Agape im großen Rahmen. 

Wann müssen wir entscheiden, ob die Trauung im Freien stattfindet?

Spätestens 12 Stunden vor Beginn des Events muss festgelegt werden, ob dieses im Freien oder in einem als Schlechtwetteroption gebuchten Raum stattfindet. Alternativ dazu wird auf Wunsch für einen „doppelten Aufbau“ ein zusätzliches Entgelt von € 500,- in Rechnung gestellt.

Können wir zwischen runden Tischen und einer Tafel wählen?

Selbstverständlich, auch eine Kombination ist möglich. Wichtig wäre aber, uns den gewünschten Bestuhlungsplan bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zu übermitteln.

Folgende Maße haben unsere Tische:

  • 11 Galatische mit einem Durchmesser von 160cm,
  • 12 eckige Tische mit 182cm x 80cm,
  • 12 eckige Tische mit 120cm x 80cm,
  • 10 Stehtische (inklusive Hussen) mit einem Durchmesser von 80cm

Bis wann muss das Setting für unsere Feier feststehen?

Für das Endgespräch, eine Woche vor dem großen Tag via Zoom-Meeting, ersuchen wir um Übermittlung der Checkliste und euren Sitzplan. Im Zuge dessen besprechen wir sämtliche Wünsche und den geplanten Ablauf im Detail. Bis dahin gibt es oft sogar schon eine ungefähre Wetterprognose.

Gibt es Kosten, die über den angegebenen Pauschalpreis hinausgehen?

Für die Erfüllung individueller Extrawünsche im Vorfeld rund um Ihre Veranstaltung (z.B. Einstudieren der Abläufe, Probedecken etc.) verrechnen wir € 60,00 (Mo bis Sa) bzw. € 90,00 (So und Feiertag), pro Stunde zwischen 8 und 18 Uhr (davor und danach plus 50%).

Dürfen wir unseren Hund mitbringen?

Als Familienmitglied darf er doch wohl an diesem großen Tag nicht fehlen! Und damit auch unsere vierbeinigen Freunde sich richtig wohlfühlen, gibt es im Matrimonium neben der obligaten Trinkschüssel und einem Vorrat an Leckerlis auch die Möglichkeit zum Auslauf in den angrenzenden Grünflächen und nicht zuletzt unser Extraraum als Rückzugsort.

Was sind außergewöhnliche Verunreinigungen?

Diese gehen über ein „normales“ Maß hinaus. Hierbei kann es sich beispielsweise um Blütenblätter, Konfetti, Straßenkreide, Kaugummireste, Tierhaare, Erbrochenes oder Urin handeln. Falls der Verursacher diese außergewöhnlichen Verunreinigungen nicht selbst beseitigt, werden diese von uns dokumentiert und der Mehraufwand mit € 60,- pro Stunde gesondert in Rechnung gestellt.

Dasselbe gilt für die Reinigung der Geräte und Arbeitsflächen in der Küche, falls diese nicht in dem Zustand hinterlassen werden, wie sie übergeben wurden.

Dürfen Blütenblätter und Konfetti gestreut werden?

Grundsätzlich ja. Durch gestreutes Material wird jedoch der Boden im und vor dem Gebäude sehr rutschig, weshalb Verletzungsgefahr besteht! Als Alternative empfehlen wir künstliche Blütenblätter, die rutschfest sind. Zudem wird in diesen Bereichen hinterher auch ein besonderer Reinigungsaufwand erforderlich, was zusätzliche Kosten verursacht (siehe oben).

Dürfen wir Sternspritzer, Wunderkerzen etc. verwenden?

Ja, jedoch ausnahmslos nur im Außenbereich!
Bitte um Kenntnisnahme, dass der Veranstalter für allfällige Reparaturkosten durch Brandflecken und -löcher (z.B. in Stuhl- oder Stehtischhussen) haftet!

Ab wann ist es möglich, unsere Dekoration anzubringen?

Grundsätzlich am Veranstaltungstag ab 8 Uhr.

Wenn allerdings am Vortag (Werktag) keine Veranstaltung stattfindet, geht das nach Vereinbarung auch schon am Vortag zwischen 10 und 16 Uhr für die Dauer von maximal vier Stunden.

Ist eine Anzahlung zu leisten und in welcher Höhe?

Die Anzahlung dient beiden Parteien als Sicherheit für die Fixierung des Termins.
Die erste Anzahlung beträgt 50% bei Vertragsschluss, der Rest ist drei Monate vor der Veranstaltung fällig.

Was passiert mit meinen Zahlungen, wenn ich vom Vertrag zurücktrete?

Da Hochzeiten von langer Hand geplant werden, können wir stornierte Termine in der Regel nicht mehr verkaufen, was am geplanten Veranstaltungstag für uns dann einen Totalverlust bedeutet.

Im Falle eines Vertragsrücktritts berechnen wir daher nachfolgenden Anteil des vereinbarten Gesamtbetrages als Stornogebühr:

  • 25% – ab Buchung
  • 50% – ab sechs Monate vor dem Veranstaltungstag
  • 75% – ab drei Monate vor dem Veranstaltungstag
  • 90% – ab einen Monat vor dem Veranstaltungstag
  • 100% – ab 24 Stunden vor der Veranstaltung

Kann ich meinen gebuchten Termin verschieben?

Grundsätzlich ja, jedoch müssen wir auch in diesem Fall die zum jeweiligen Zeitpunkt fällige Stornogebühr (siehe oben) berechnen.

Die Anzahlung beträgt dann wieder 50% bei Vertragsschluss, der offene Rest ist drei Monate vor der Veranstaltung fällig.

Von wem kommen Gläser, Teller, Besteck und Tischwäsche?

Gläser sowie Kaffee- und Teetassen kommen vom Matrimonium. In der Regel werden Teller (auch Tortenteller!), Besteck und Tischwäsche vom Caterer angeliefert, vom diesem wird auch eingedeckt. Optional und gegen Aufpreis bieten auch wir diese Leistungen an (s. Leistungsübersicht).
Nach der Veranstaltung ist das ungereinigte Geschirr gemeinsam mit den Speiseabfällen vom Caterer mitzunehmen bzw. abzuholen.

Können wir bzw. unser Caterer die Getränke mitbringen?

Die Getränke sind ausnahmslos über unseren Gastronomiepartner Andreas Kalz zu beziehen, da die gesamte damit verbundene Infrastruktur (Lagerung, Kühlung, Bereitstellung der Gläser inkl. Reinigung, Leergut etc.) über ihn läuft und andernfalls der logistische Aufwand zu groß wäre.
Das Mitbringen von Getränken ist daher in der Regel nicht möglich.

Die gesamte Konsumation zzgl. Personalkosten für das Getränkeservice fakturiert unser Gastronomiepartner am Ende der Veranstaltung als Sammelrechnung.
Je nach Vorgabe des Brautpaares werden die harten Getränke an der Bar aber gleich kassiert.

Ist die Benützung der Küche kostenlos?

Grundsätzlich liefern die Caterer vorbereitete Speisen ins Matrimonium, welche dann vor dem Servieren in der Küche lediglich angerichtet werden.

Mitunter kommt es aber auch vor, dass im Matrimonium gekocht wird. In diesem Fall berechnen wir dem Veranstalter einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von € 100,- (für Gerätebenützung, Strom, etc.). 

Werden Hussen für Stehtische und Sessel bereitgestellt?

Die Hussen der Stehtische sind bei uns Standard und werden nicht separat berechnet. Unsere weißen Stühle im Festsaal machen Stuhlhussen nicht erforderlich und es wird in der Regel auch gerne darauf verzichtet. Auf Wunsch bieten wir diese jedoch inkl. Drapierung und Reinigung um € 4,00 pro Stuhl an.

Darf unser DJ seine Musikanlage mitbringen?

Für jede Art von Musik steht unsere hauseigene Beschallungsanlage zur Verfügung. Bei Musikgruppen oder technischen Anlagen, die von Ihnen organisiert werden, bedarf es einer Absprache zur rechtlichen und technischen Übereinstimmung.

Wann ist Sperrstunde?

Aufgrund behördlicher Vorgaben ist das Ende der Veranstaltung für spätestens 4 Uhr vorgesehen.

Müssen wir die Veranstaltung anmelden?

Grundsätzlich nein, falls erforderlich sind allerdings behördliche Bewilligungen einzuholen (z.B. für Drohnenaufnahmen, Feuershow, externe Musikanlage etc.).

Fallen separate AKM Gebühren an?

Die Anmeldung einer Hochzeit bei der AKM ist nicht erforderlich, andere Veranstaltungen mit Musik sind vom Veranstalter anzumelden.